Spenden

Wir sind ein eingetragener Verein (seit 2012) und vom Finanzamt Erlangen als gemeinnützig anerkannt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

Wir sind wegen Förderung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Erlangen, StNr 216/110/70664, vom 10.08.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum  2015 – 2017  nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden und  freuen uns über jeden, auch kleinen, Beitrag.

Allen Freunden, die uns mit Spenden  geholfen haben: HERZLICHEN DANK

Konten:

Spar- und Kreditbank Witten eG
SCHIF – Sozial Christliches Hilfswerk in Franken e.V.
IBAN: DE68 4526 0475 0016 4646 00
BIC: GENODEM1BFG

Sparkasse Coburg-Lichtenfels
SCHIF – Sozial Christliches Hilfswerk in Franken e.V.
BLZ: 78350000
Konto-Nr. 40547473
IBAN: DE89 7835 0000 0040 5474 73
BIC: BYLADEM1COB

Hinweise für Spender:

Verwendungszweck:

Wenn sie für ein bestimmtes Projekt spenden wollen, geben Sie bitte die Projektnummer und den Projektnamen an.

Mit einer allgemeinen Spende, ohne Bezug auf ein bestimmtes Projekt, geben Sie uns die Möglichkeit, das Geld dort einzusetzen, wo es am nötigsten gebraucht wird.

Zuwendungsbescheinigung/Spendenbescheinigung:

Falls Sie eine Spendenbescheinigung benötigen geben Sie bitte ihren kompletten Namen und Ihre Anschrift an, damit wir, Schif e.V., Ihnen eine Bescheinigung zu Beginn des neuen Kalenderjahres zuschicken können.

Ihre Adresse verwenden wir ausschließlich für interne Zwecke, wie die Zusendung der Spendenbescheinigung usw. Sie können jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten bekommen. Sie können jederzeit Ihre Zustimmung zur Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns widerrufen.

Sollten Sie keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt von uns bekommen haben, haben wir vermutlich Ihre Adresse nicht. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail  spenden@schif-ev.de oder rufen Sie uns an (Ulrich Aumann, Kassierer 0178 7314781). Gerne klären wir es mit Ihnen zusammen auf.

Wir möchten darauf hinweisen, dass für Spenden bis 300 € an gemeinnützige Organisationen ein vereinfachter Nachweis genügt:

Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.

Der Betrag bis 300 Euro (veeinfachter Nachweis) gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Jemand der z. B. 280 € an Schif e.V. gespendet hat kann also auch für eine zweite Spende in Höhe von 200 Euro einen vereinfachten Nachweis erbringen.

Weitere Fragen:

Wenn Sie eine Frage zum Thema Spenden haben senden Sie uns bitte eine Mail an: spenden@schif-ev.de

SCHIF e.V.
Birkenreuth 44
91346 Wiesenttal
spenden@schif-ev.de

VIELEN DANK für Ihre Unterstützung!